Führerschein Theorie: Klasse DE
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse DE nicht vorgeschrieben.
Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D und DE oder der Klassen B, D und DE muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse D bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D entsprechen.
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Führerschein Praxis: Klasse DE
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
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Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
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Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
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eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Grundausbildung: 4
Mindestumfang der Sonderfahrten:
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3 Fahrstunden Überland
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1 Fahrstunde Autobahn
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1 Fahrstunde Nacht
DE wie Tabelle “Bei Erweiterung von D auf DE”
Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte daran gedacht werden, dass beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen D und DE immer erst die praktische Prüfung für die Klasse D bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse DE begonnen werden darf.
Beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen B, D und DE gilt entsprechend, dass zuerst Klasse B bestanden sein muss, dann Klasse D bestanden sein muss, bevor Klasse DE geprüft werden darf.
Wurde die Prüfung für die Klasse D auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bestanden, können Ausbildung und Prüfung für die Klasse DE mit einer Fahrzeugkombination gefahren werden, deren Zugfahrzeug wahlweise mit Schaltgetriebe oder mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet ist.