Führerschein – Klasse DE

Führerschein Theorie: Klasse DE

Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse DE nicht vorgeschrieben.

Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D und DE oder der Klassen BD und DE muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse D bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D entsprechen.

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Führerschein Praxis: Klasse DE

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Grundausbildung: 4

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde Nacht

DE wie Tabelle “Bei Erweiterung von D auf DE”

Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte daran gedacht werden, dass beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen D und DE immer erst die praktische Prüfung für die Klasse D bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse DE begonnen werden darf.

Beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen BD und DE gilt entsprechend, dass zuerst Klasse B bestanden sein muss, dann Klasse D bestanden sein muss, bevor Klasse DE geprüft werden darf.

Wurde die Prüfung für die Klasse D auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bestanden, können Ausbildung und Prüfung für die Klasse DE mit einer Fahrzeugkombination gefahren werden, deren Zugfahrzeug wahlweise mit Schaltgetriebe oder mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet ist.

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