Führerschein – Klasse D1

Führerschein Theorie: Klasse D1

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Erweiterung:

Vorbesitz Klasse B erforderlich

6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:

C1 oder C

6 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

nur mit Klasse B
ab 21 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Unterschung). Von der FE darf nur bei bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung statt finden.

Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren. Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Führerschein Praxis: Klasse D1

 

Klasse Vorbesitz Grundausbildung ÜL AB NF
C mehr als zwei Jahre 6 4 2 2
C bis zwei Jahre 8 8 4 4
B/C1 mehr als zwei Jahre 16 8 4 4
B/C1 bis zwei Jahre 41 19 12 7

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse B und D1:

Grundausbildung
nur für D1
ÜL AB NF
41 19 12 7

Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte daran gedacht werden, dass beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen B und D1 immer erst dir praktische Prüfung für die Klasse B bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse D1 begonnen werden darf.

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