Führerschein – Klasse A1

Führerschein Theorie: Klasse A1

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden
Grundstoff
6 Doppelstunden
Grundstoff
4 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
4 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Klasse A1

Beinhaltet AM

ab 16 Jahre

Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt

Folgende Fahrzeuge dürfen mit dieser Fahrerlaubnis bewegt werde:

  • Krafträder bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Maximal 0,1 Kilowatt pro Kilogramm Leermasse.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis maximal 15 kw.

  • Krafträder deren Erstzulassung vor dem 19.1.2013 lag, und nicht mehr als 11 kw und 125 ccm Hubraum besitzen.

 Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Führerschein Praxis: Klasse A1

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Stunden Überlandfahrten auf Bundes- oder Landstraßen.

  • 4 Stunden Autobahnfahrten

  • 3 Nachtfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

In der letzten Phase der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungsfahrten lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler überwiegend vorausfahren und kann ihn über Funk ansprechen.

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