Führerschein Theorie: Klasse C1
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: |
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6 Doppelstunden Grundstoff |
6 Doppelstunden Grundstoff |
6 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff |
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D1 |
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D |
nur mit Klasse B
ab 18 Jahren
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Bei gewerblicher in Anspruchnahme eine Weiterbildung nach BFrKQG erforderlich.
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Führerschein Praxis: Klasse C1
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
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Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
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Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
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eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel
Mindestumfang der Sonderfahrten:
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3 Fahrtunden Überland
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1 Fahrstunde Autobahn
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1 Fahrstunde Nacht
Beim gemeinsamen Erwerb der Klasse CI und CIE:
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4 Fahrtunden Überland
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2 Fahrstunde Autobahn
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2 Fahrstunde Nacht
Wer die Prüfung für die Klasse B auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt hat und die Klasse-C1-Prüfung auf einem Lastkraftwagen mit Schaltgetriebe ablegt, löscht damit nach bestandener Prüfung seinen Beschränkungsvermerk für die Klasse B.