Führerschein – Klasse C1

Führerschein Theorie: Klasse C1

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung:
6 Doppelstunden
Grundstoff
6 Doppelstunden
Grundstoff
6 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D1
2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz Klasse D

 

nur mit Klasse B
ab 18 Jahren
Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Bei gewerblicher in Anspruchnahme eine Weiterbildung nach BFrKQG erforderlich.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Führerschein Praxis: Klasse C1

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • 3 Fahrtunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde Nacht

Beim gemeinsamen Erwerb der Klasse CI und CIE:

  • 4 Fahrtunden Überland

  • 2 Fahrstunde Autobahn

  • 2 Fahrstunde Nacht

Wer die Prüfung für die Klasse B auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt hat und die Klasse-C1-Prüfung auf einem Lastkraftwagen mit Schaltgetriebe ablegt, löscht damit nach bestandener Prüfung seinen Beschränkungsvermerk für die Klasse B.

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