Führerschein Theorie: Klasse A – unbeschränkt
Die theoretische Mindestausbildung:
Bei Ersterteilung: | Bei Erweiterung: |
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12 Doppelstunden Grundstoff |
6 Doppelstunden Grundstoff |
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff |
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff |
Beinhaltet
Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt
Krafträder (Zwei und Dreiräder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
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Stufenweiser Zugang nach mind. 2 Jährigem Besitz der Klasse A2
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Direkter Zugang ab Vollendung des 24. Lebensjahres.
Führerschein Praxis: Klasse A
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
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Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
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Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Grundausbildung und
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5 Stunden Überlandfahrten auf Bundes- oder Landstraßen.
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4 Stunden Autobahnfahrten
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3 Nachtfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Auch wer die
Klassen 2, 3 oder 4
vor dem
01.04.1980
erworben hat, kann die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.