Führerschein – Klasse A

Führerschein Theorie: Klasse A – unbeschränkt

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden
Grundstoff
6 Doppelstunden
Grundstoff
4 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
4 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff

 

Beinhaltet

AM, A1 und A2

Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt

Krafträder (Zwei und Dreiräder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Klasse A wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:

  1. Stufenweiser Zugang nach mind. 2 Jährigem Besitz der Klasse A2

  2. Direkter Zugang ab Vollendung des 24. Lebensjahres.

 

Führerschein Praxis: Klasse A

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Grundausbildung und

  • 5 Stunden Überlandfahrten auf Bundes- oder Landstraßen.

  • 4 Stunden Autobahnfahrten

  • 3 Nachtfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 Auch wer die

Klassen 2, 3 oder 4

vor dem

01.04.1980

erworben hat, kann die reduzierten besonderen Ausbildungsfahrten in Anspruch nehmen.

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