Führerschein – Klasse CE

Führerschein Theorie: Klasse CE

Bei Erweiterung:

Die theoretische Mindestausbildung:

Vorbesitz Klasse C erforderlich

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

 

Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang

  • 6 Doppelstunden Grundstoff
  • 10 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse C
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse CE

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Beinhaltet BE,C1E,T
nur mit Klasse C

ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

 

Führerschein Praxis: Klasse CE

Bei Eweiterung von C auf CE

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nacht

Wurde die Prüfung für die Klasse C auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bestanden, können Ausbildung und Prüfung für die Klasse CE mit einer Fahrzeugkombination gefahren werden, deren Zugfahrzeug wahlweise mit Schaltgetriebe oder mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet ist.

Gemeinsamer Erwerb von Klasse C und CE (oder gemeinsamer Erwerb C und CE)

ÜL AB NF
Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt Solo Zug Gesamt
3 5 8 1 2 3 0 3 3

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
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