Führerschein – Klasse C

Führerschein Theorie: Klasse C

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Erweiterung:

Vorbesitz Klasse B erforderlich

6 Doppelstunden Grundstoff

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:

  • 10 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse B

  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse C1

  • 4 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D1

  • 2 Doppelstunden bei Vorbesitz Klasse D

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Beinhaltet C1
nur mit Klasse B

ab 18 Jahre
Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschl. erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten. Bei gewerblicher in Anspruchnahme eine Weiterbildung nach BFrKQG erforderlich.

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste – gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Befristung der Besitzdauer auf 5 Jahre, anschließend erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Führerschein Praxis: Klasse C

Bei Erweiterung von B auf C (oder beim gemeinsamen Erwerb B und C)

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 2 Fahrstunde Autobahn

  • 3 Fahrstunde Nacht

Bei Erweiterung von C1 auf C

  • 3 Fahrstunden Überland

  • 1 Fahrstunde Autobahn

  • 1 Fahrstunde Nacht

Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte daran gedacht werden, dass beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen B und C immer erst die praktische Prüfung für die Klasse B bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse C begonnen werden darf.

Wer die Prüfung für die Klasse B auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt hat und die Klasse C-Prüfung auf einem Lastkraftwagen mit Schaltgetriebe ablegt, löscht damit nach bestandener Prüfung seinen Beschränkungsvermerk für die Klasse B.

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