Führerschein – Klasse D

Führerschein Theorie: Klasse D


Bei Erweiterung:
Die theoretische Mindestausbildung:

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Klassenspezifischer Stoff bei Vorbesitz der Klasse:

6 Doppelstunden Grundstoff

18 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse B
12 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse 
C1
8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse 
D1
8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse 
C

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Beinhaltet D1
nur mit Klasse 
B

ab 21 Jahre, (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 Jahre von der FE darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. Die Nutzung der Klasse D und DE ist außerdem auf Linienverkehr bis 50 km Linienlänge beschränkt.) Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

 

Führerschein Praxis: Klasse D

 

Klasse Vorbesitz Grundausbildung ÜL AB NF
C mehr als zwei Jahre 7 8 4 3
C bis zwei Jahre 14 16 8 6
B/C1 mehr als zwei Jahre 33 12 8 5
B/C1 bis zwei Jahre 45 22 14 8

 

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der praktischen Ausbildung durchgeführt werden

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.


Beim gemeinsamen Erwerb von Klasse 
B und D:

Grundausbildung
nur für D
ÜL AB NF
45 22 14 8

 

Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte daran gedacht werden, dass beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen B und D1 immer erst dir praktische Prüfung für die Klasse B bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse D1 begonnen werden darf.

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