Führerschein – Klasse AM

Führerschein Theorie: Klasse AM

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden
Grundstoff
6 Doppelstunden
Grundstoff
2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt

Folgende Fahrzeuge dürfen mit dieser Fahrerlaubnis bewegt werden:

  • Zweirädrige Kleinkrafträder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum

  • Zweirädrige Kleinkrafträder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h mit Elektromotor (Nenndauerleistung max. 4 kw) (Leermasse ohne Batterien max. 350 kg)

  • Dreirädrige Kleinkrafträder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum

  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum

  • andere Verbrennungsmotoren NL. max 4 kw

Als Kleinkrafträder gelten auch

  • Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.

  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Führerschein Praxis: Klasse AM

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Grundausbildung
keine besonderen Ausbildungsfahrten

Die Klasse AM ist die Ausnahme von der Regel. Diese Fahrerlaubnis kann auch auf einem Prüfungsfahrzeug mit automatischem Getriebe (Motorroller oder Kleinkraftrad) erworben werden, ohne dass eine Beschränkung in den Führerschein eingetragen wird.

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