Führerschein – Klasse B

Führerschein Theorie: Klasse B

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden
Grundstoff
6 Doppelstunden
Grundstoff
2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
2 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff

Beinhaltet AM, L

ab 18 Jahre
Geltungsdauer des Führerscheins (Dokument): 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbegrenzt

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer dem Führersitz). Auch mit einem Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers 750 Kg) darf das Gesamtgewicht des Gespanns 3500 kg nicht überschreiten.

 

Führerschein Praxis: Klasse B

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie

  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

  • 5 Fahrstunden Überland

  • 4 Fahrstunden Autobahn

  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Wer auf einem Automatik-Fahrzeug ausgebildet werden möchte, sollte wissen, dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit automatischer Kraftübertragung beschränkt wird, sofern er auch die Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung ablegt.

 

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