Theorie & Praxis

Theoretischer Unterricht

Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht.

Für alle Klassen ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden vorgesehen.

Zusätzlich ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren. Er umfasst:

  • Klasse A1/A: 4 Doppelstunden
  • Klasse B/BE: 2 Doppelstunden
  • Klasse C: 10 Lektionen (bei Vorbesitz C1: 4)
  • Erweiterung CE: 4 Lektionen
  • Klasse D: 18 Lektionen (bei Vorbesitz C/D1: 8 bzw. C1: 12)

Kurstermine und Zeiten erhältst du bei der Anmeldung. Nach erfolgter Anmeldung ist die Eintragung zu Terminen online möglich: Theorie-Termine buchen.

Praktischer Unterricht

Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht. Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich.

  • Klassen B und A: 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
  • Klasse C: 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
  • Klassen C und CE: 14 Sonderfahrten
  • Klasse D: Umfang abhängig vom Vorbesitz

Die Anzahl der regulären Fahrstunden richtet sich nach deiner Fahrpraxis.

Bezahlung der Fahrstunden

Die Bezahlung erfolgt beim Fahrlehrer und ist im Voraus zu entrichten.

Hinweis
AZAV-Zertifizierung
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