Unterricht

Theorie- und Praxisunterricht

Pflichtinhalte, Umfang pro Klasse, Fahrpraxis und Bezahlung kompakt erklärt.

Theoretischer Unterricht

Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht.

Für alle Klassen ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden vorgesehen.

Zusätzlich ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren. Er umfasst:

  • Klasse A1/A: 4 Doppelstunden
  • Klasse B/BE: 2 Doppelstunden
  • Klasse C: 10 Lektionen (bei Vorbesitz C1: 4)
  • Erweiterung CE: 4 Lektionen
  • Klasse D: 18 Lektionen (bei Vorbesitz C/D1: 8 bzw. C1: 12)

Kurstermine und Zeiten erhältst du bei der Anmeldung. Nach erfolgter Anmeldung ist die Eintragung zu Terminen online möglich: Theorie-Termine buchen.

Praktischer Unterricht

Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht. Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich.

  • Klassen B und A: 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
  • Klasse C: 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
  • Klassen C und CE: 14 Sonderfahrten
  • Klasse D: Umfang abhängig vom Vorbesitz

Die Anzahl der regulären Fahrstunden richtet sich nach deiner Fahrpraxis.

Bezahlung der Fahrstunden

Die Bezahlung erfolgt beim Fahrlehrer und ist im Voraus zu entrichten.

Hinweis
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