Fahrerlaubnis

Führerschein - Klasse D

Omnibusse zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Obergrenze); nur mit Klasse B, regulär ab 24 Jahren; mit 23 bei nach bestandener Beschleunigten Grundqualifikation; mit 21 nach bestandener Grundqualifikation ohne Einschränkung oder nach beschleunigter Grundqualifikation beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km; mit 20 bei Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer ohne Einschränkung; 18 mit Grundqualifikation oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer. Befristet auf 5 Jahre mit medizinischer Verlängerung. Beinhaltet D1.

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Führerschein - Klasse D
Mindestalter
24 Jahre
Mindestalter – Sonderfälle
18 Jahre: Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: Nutzung nur für Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung in Deutschland, Linienverkehr bis 50 km Linienlänge.
Beinhaltet
Klasse D1
Vorbesitz
B
Stufenaufstieg
Nicht vorgesehen
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Begrenzung nach oben) außer dem Führersitz
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Linien- und Reisebusse im Personenverkehr (national/international, je nach Einsatzbereich)
Theorie

Übersicht über Unterricht & Pflichtstunden

Theorie
Themen
Grundstoff 12 Themen
Zusatzstoff 18 Themen
  • Persönliche Voraussetzungen /Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • Vorfahrt
  • Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
  • Geschwindigkeit, Abstand und Warnzeichen
  • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr (Halten und Parken)
  • Verhalten in besonderen Situationen. Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
  • Lebenslanges Lernen
  • Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse D
  • Rahmen & Fahrwerke/ Räder & Reifen/ Lenkung
  • Kraftstrang
  • Elektrische Anlage
  • Fahrerplatz
  • Bremsanlagen I
  • Bremsanlagen II
  • Bremsanlagen III
  • StVO- Bestimmungen zu Kraftomnibussen
  • Fahrphysik
  • Personenbeförderung, Fahrzeug- & Beförderungsdokumente
  • BO-Kraft / Bau- und Betriebsvorschriften
  • StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre I
  • StVO-Bestimmung mit Gefahrenlehre II
  • Wirtschaftliches / umweltschonendes/ energiesparendes Fahren (mit Kraftomnibussen); Straßenkarten, Streckenplanung
  • Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen & nach Unfällen
  • Sozialvorschriften, Arrbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
  • Sicherheitskontrollen
Fall / Konstellation Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
Standard 6 Doppelstunden
Grundstoff
18 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
Prüfung & Rahmen
Theorieprüfung
Erforderlich
Fragenpool
Klassenspezifisch D; reduzierter Zusatzstoffumfang bei Vorbesitz C1, D1 oder C.
Sprachen
DE
Praxis

Übersicht über Sonderfahrten und Prüfungen.

Praxis
Grundausbildung
Stunden nach Bedarf
Ja
  • Abfahrtskontrolle und Technikunterweisung am Omnibus
  • Anfahren, Anhalten und Haltestellenanfahrt mit Fahrgästen
  • Abbiegen, Spurwechsel und Einordnen mit Omnibus
  • Rangieren und Rückwärtsfahren
  • Fahren in engen Straßen und an Haltestellen
  • Brems- und Gefahrenbremsungen
  • Fahren im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr
Sonderfahrten (Übersicht)

Umfang abhängig von Vorbesitz und Dauer des Vorbesitzes (z.B. C > 2 Jahre: 8 ÜL, 4 AB, 3 NF; C ≤ 2 Jahre: 16 ÜL, 8 AB, 6 NF; B/C1 > 2 Jahre: 12 ÜL, 8 AB, 5 NF; B/C1 ≤ 2 Jahre: 22 ÜL, 14 AB, 8 NF). Beim gemeinsamen Erwerb B und D: Grundausbildung 45 Fahrstunden, 22 ÜL, 14 AB, 8 NF nur für D.

Praxisprüfung
Status
Erforderlich
Dauer
85 Minuten
  • Abfahrtskontrolle und technische Unterweisung am D-Fahrzeug
  • Anfahren, Anhalten und Haltestellenbedienung
  • Rangieren und Rückwärtsfahren
  • Fahren innerorts und außerorts mit Fahrgästen
  • Fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen
  • Gemeinsamer Erwerb B und D: Prüfung D erst nach bestandener B-Prüfung möglich; höchster Umfang an Grund- und Sonderfahrten.
Fahrzeuganforderungen
Schulungsfahrzeug
Kraftomnibus Klasse D (mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz)
Leistung/Gewicht
Omnibus zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz, ggf. Anhänger bis 750 kg zGM
Anhänger erforderlich
Nein
Anhänger / Kombinationen
Erlaubt
Ja
Grenzen
Anhänger: 750 kg

Anhänger bis 750 kg zGM an Kraftfahrzeugen der Klasse D.

Berufliche Anmerkungen
FQN (BKrFQG)
Ja

Für gewerbliche Personenbeförderung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation / Weiterbildung nach BKrFQG erforderlich.

Medizinisches
Ärztliche Untersuchung
Ja
Gültigkeit
5 Jahre
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten bei Ersterteilung
Regelmäßige ärztliche Untersuchung / augenärztliches Gutachten alle 5 Jahre
Dokumente (Anmeldung)
Personalausweis
Vorhandener Führerschein Klasse B
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU
Augenärztliches Gutachten
Vorhandener Führerschein Klasse C1/C/D1 (falls vorhanden)