Führerscheinklasse

Klasse D

Omnibusse zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Obergrenze); nur mit Klasse B, regulär ab 24 Jahren; mit 23 bei nach bestandener Beschleunigten Grundqualifikation; mit 21 nach bestandener Grundqualifikation ohne Einschränkung oder nach beschleunigter Grundqualifikation beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km; mit 20 bei Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer ohne Einschränkung; 18 mit Grundqualifikation oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer. Befristet auf 5 Jahre mit medizinischer Verlängerung. Beinhaltet D1.

Ab 24 Jahren Inkl. D1 Theorieprüfung Praxisprüfung
Führerschein - Klasse D
Mindestalter
24 Jahre
Beinhaltet
Klasse D1
Vorbesitz
B
Stufenaufstieg
Nicht vorgesehen
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Begrenzung nach oben) außer dem Führersitz · Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg · Linien- und Reisebusse im Personenverkehr (national/international, je nach Einsatzbereich)
Alters-Sonderfälle
18 Jahre: Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: Nutzung nur für Fahrten im Rahmen der Berufsausbildung in Deutschland, Linienverkehr bis 50 km Linienlänge.

Theorieausbildung

Pflichtstunden, Themen & Prüfung

Theorie
KonstellationErsterteilungErweiterung
FragenpoolKlassenspezifisch D; reduzierter Zusatzstoffumfang bei Vorbesitz C1, D1 oder C.
SprachenDE
  • 1 Persönliche Voraussetzungen /Risikofaktor Mensch
  • 2 Rechtliche Rahmenbedingungen
  • 3 Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • 4 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • 5 Vorfahrt
  • 6 Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
  • 7 Geschwindigkeit, Abstand und Warnzeichen
  • 8 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • 9 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • 10 Ruhender Verkehr (Halten und Parken)
  • 11 Verhalten in besonderen Situationen. Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
  • 12 Lebenslanges Lernen
  • 1 Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse D
  • 2 Rahmen & Fahrwerke/ Räder & Reifen/ Lenkung
  • 3 Kraftstrang
  • 4 Elektrische Anlage
  • 5 Fahrerplatz
  • 6 Bremsanlagen I
  • 7 Bremsanlagen II
  • 8 Bremsanlagen III
  • 9 StVO- Bestimmungen zu Kraftomnibussen
  • 10 Fahrphysik
  • 11 Personenbeförderung, Fahrzeug- & Beförderungsdokumente
  • 12 BO-Kraft / Bau- und Betriebsvorschriften
  • 13 StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre I
  • 14 StVO-Bestimmung mit Gefahrenlehre II
  • 15 Wirtschaftliches / umweltschonendes/ energiesparendes Fahren (mit Kraftomnibussen); Straßenkarten, Streckenplanung
  • 16 Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen & nach Unfällen
  • 17 Sozialvorschriften, Arrbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
  • 18 Sicherheitskontrollen

Praxisausbildung

Sonderfahrten, Grundausbildung & Prüfung

Praxis
  • 1 Abfahrtskontrolle und Technikunterweisung am Omnibus
  • 2 Anfahren, Anhalten und Haltestellenanfahrt mit Fahrgästen
  • 3 Abbiegen, Spurwechsel und Einordnen mit Omnibus
  • 4 Rangieren und Rückwärtsfahren
  • 5 Fahren in engen Straßen und an Haltestellen
  • 6 Brems- und Gefahrenbremsungen
  • 7 Fahren im Stadt-, Überland- und Autobahnverkehr
Status Erforderlich
Dauer 85 Minuten
  • Abfahrtskontrolle und technische Unterweisung am D-Fahrzeug
  • Anfahren, Anhalten und Haltestellenbedienung
  • Rangieren und Rückwärtsfahren
  • Fahren innerorts und außerorts mit Fahrgästen
  • Fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen
  • Gemeinsamer Erwerb B und D: Prüfung D erst nach bestandener B-Prüfung möglich; höchster Umfang an Grund- und Sonderfahrten.

Weitere Informationen

SchulungsfahrzeugKraftomnibus Klasse D (mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz)
Leistung/GewichtOmnibus zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz, ggf. Anhänger bis 750 kg zGM
Anhänger erforderlichNein

Anhänger erlaubtJa
Max. Anhänger750 kg

Anhänger bis 750 kg zGM an Kraftfahrzeugen der Klasse D.

FQN (BKrFQG)Ja

Für gewerbliche Personenbeförderung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation / Weiterbildung nach BKrFQG erforderlich.

Ärztliche UntersuchungErforderlich
Gültigkeit5 Jahre
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten bei Ersterteilung
  • Regelmäßige ärztliche Untersuchung / augenärztliches Gutachten alle 5 Jahre

  • Personalausweis
  • Vorhandener Führerschein Klasse B
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU
  • Augenärztliches Gutachten
  • Vorhandener Führerschein Klasse C1/C/D1 (falls vorhanden)
Unverbindliches Erstgespräch

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