Omnibusse zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Obergrenze); nur mit Klasse B, regulär ab 24 Jahren; mit 23 bei nach bestandener Beschleunigten Grundqualifikation; mit 21 nach bestandener Grundqualifikation ohne Einschränkung oder nach beschleunigter Grundqualifikation beschränkt auf Linienverkehr bis 50 km; mit 20 bei Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer ohne Einschränkung; 18 mit Grundqualifikation oder Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer. Befristet auf 5 Jahre mit medizinischer Verlängerung. Beinhaltet D1.
Übersicht über Unterricht & Pflichtstunden
Grundstoff
Zusatzstoff
| Fall / Konstellation | Bei Ersterteilung | Bei Erweiterung |
|---|---|---|
| Standard | — |
6 Doppelstunden Grundstoff 18 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff |
Übersicht über Sonderfahrten und Prüfungen.
Inhalte
Umfang abhängig von Vorbesitz und Dauer des Vorbesitzes (z.B. C > 2 Jahre: 8 ÜL, 4 AB, 3 NF; C ≤ 2 Jahre: 16 ÜL, 8 AB, 6 NF; B/C1 > 2 Jahre: 12 ÜL, 8 AB, 5 NF; B/C1 ≤ 2 Jahre: 22 ÜL, 14 AB, 8 NF). Beim gemeinsamen Erwerb B und D: Grundausbildung 45 Fahrstunden, 22 ÜL, 14 AB, 8 NF nur für D.
Inhalte
Spezialfälle
Anhänger bis 750 kg zGM an Kraftfahrzeugen der Klasse D.
Für gewerbliche Personenbeförderung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation / Weiterbildung nach BKrFQG erforderlich.
Vom ersten Gespräch bis zur Prüfung begleiten wir dich strukturiert und transparent.
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