Fahrerlaubnis

Führerschein - Klasse D1

Kraftomnibusse mit mehr als 8 und höchstens 16 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); nur mit Klasse B, regulär ab 21 Jahren, befristet auf 5 Jahre mit medizinischer Verlängerung.

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Führerschein - Klasse D1
Mindestalter
21 Jahre
Mindestalter – Sonderfälle
18 Jahre: Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 mit vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung; Fahrten nur im Rahmen der Berufsausbildung in Deutschland.
Vorbesitz
B
Stufenaufstieg
Nicht vorgesehen
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Kleinbusse im Linien- oder Gelegenheitsverkehr (national und international, je nach Einsatzbereich)
Theorie

Übersicht über Unterricht & Pflichtstunden

Theorie
Themen
Grundstoff 12 Themen
Zusatzstoff 18 Themen
  • Persönliche Voraussetzungen /Risikofaktor Mensch
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • Vorfahrt
  • Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
  • Geschwindigkeit, Abstand und Warnzeichen
  • Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • Ruhender Verkehr (Halten und Parken)
  • Verhalten in besonderen Situationen. Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
  • Lebenslanges Lernen
  • Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse D
  • Rahmen & Fahrwerke/ Räder & Reifen/ Lenkung
  • Kraftstrang
  • Elektrische Anlage
  • Fahrerplatz
  • Bremsanlagen I
  • Bremsanlagen II
  • Bremsanlagen III
  • StVO- Bestimmungen zu Kraftomnibussen
  • Fahrphysik
  • Personenbeförderung, Fahrzeug- & Beförderungsdokumente
  • BO-Kraft / Bau- und Betriebsvorschriften
  • StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre I
  • StVO-Bestimmung mit Gefahrenlehre II
  • Wirtschaftliches / umweltschonendes/ energiesparendes Fahren (mit Kraftomnibussen); Straßenkarten, Streckenplanung
  • Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen & nach Unfällen
  • Sozialvorschriften, Arrbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
  • Sicherheitskontrollen
Fall / Konstellation Bei Ersterteilung Bei Erweiterung
Standard 6 Doppelstunden
Grundstoff
10 Doppelstunden
klassenspezifischer Stoff
Prüfung & Rahmen
Theorieprüfung
Erforderlich
Fragenpool
Grundstoff + Klassenspezifisch
Sprachen
DE
Praxis

Übersicht über Sonderfahrten und Prüfungen.

Praxis
Grundausbildung
Stunden nach Bedarf
Ja
  • Abfahrtskontrolle und Technikunterweisung am Kleinbus
  • Anfahren und Anhalten mit Fahrgästen
  • Abbiegen und Spurwechsel mit D1-Fahrzeug
  • Rückwärtsfahren und Rangieren
  • Fahren in engen Straßen und Haltestellenbereichen
  • Brems- und Gefahrenbremsungen
  • Fahren im Stadt- und Überlandverkehr
Sonderfahrten (Übersicht)

Umfang der Grundausbildung und Sonderfahrten ist abhängig von Vorbesitz (B, C1 oder C) und Dauer des Vorbesitzes; siehe Ausbildungstabelle (z.B. bei B/C1 bis 2 Jahre: Grundausbildung 41 Fahrstunden, 19 ÜL, 12 AB, 7 NF).

Praxisprüfung
Status
Erforderlich
Dauer
85 Minuten
  • Abfahrtskontrolle und technische Unterweisung am D1-Fahrzeug
  • Anfahren, Anhalten und Haltestellenanfahrt
  • Rangieren und Rückwärtsfahren
  • Fahren innerorts und außerorts mit Fahrgästen
  • Fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen
  • Gemeinsamer Erwerb B und D1: Grundausbildung und Sonderfahrten nach höchstem Umfang (z.B. 41 Grundausbildungsstunden, 19 ÜL, 12 AB, 7 NF); Prüfung D1 erst nach bestandener B-Prüfung möglich.
Fahrzeuganforderungen
Schulungsfahrzeug
Kleinbus / Kraftomnibus Klasse D1 (mehr als 8 bis höchstens 16 Sitzplätze außer Führersitz)
Leistung/Gewicht
Fahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, ggf. Anhänger bis 750 kg zGM
Anhänger erforderlich
Nein
Anhänger / Kombinationen
Erlaubt
Ja
Grenzen
Anhänger: 750 kg

Anhänger bis 750 kg zGM an Kraftfahrzeugen der Klasse D1.

Berufliche Anmerkungen
FQN (BKrFQG)
Ja

Für gewerbliche Personenbeförderung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation / Weiterbildung nach BKrFQG erforderlich.

Medizinisches
Ärztliche Untersuchung
Ja
Gültigkeit
5 Jahre
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten bei Ersterteilung
Regelmäßige ärztliche Untersuchung / augenärztliches Gutachten alle 5 Jahre
Dokumente (Anmeldung)
Personalausweis
Vorhandener Führerschein Klasse B
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU
Augenärztliches Gutachten (je nach Alter/Verlängerungspflicht)
Vorhandener Führerschein Klasse C1/C (falls vorhanden)