Führerscheinklasse

Klasse D1

Kraftomnibusse mit mehr als 8 und höchstens 16 Sitzplätzen (außer Fahrersitz); nur mit Klasse B, regulär ab 21 Jahren, befristet auf 5 Jahre mit medizinischer Verlängerung.

Ab 21 Jahren Theorieprüfung Praxisprüfung
Führerschein - Klasse D1
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz
B
Stufenaufstieg
Nicht vorgesehen
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz · Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg · Kleinbusse im Linien- oder Gelegenheitsverkehr (national und international, je nach Einsatzbereich)
Alters-Sonderfälle
18 Jahre: Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 18 mit vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung; Fahrten nur im Rahmen der Berufsausbildung in Deutschland.

Theorieausbildung

Pflichtstunden, Themen & Prüfung

Theorie
KonstellationErsterteilungErweiterung
FragenpoolGrundstoff + Klassenspezifisch
SprachenDE
  • 1 Persönliche Voraussetzungen /Risikofaktor Mensch
  • 2 Rechtliche Rahmenbedingungen
  • 3 Grundregeln, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • 4 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung, Bahnübergänge
  • 5 Vorfahrt
  • 6 Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
  • 7 Geschwindigkeit, Abstand und Warnzeichen
  • 8 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
  • 9 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • 10 Ruhender Verkehr (Halten und Parken)
  • 11 Verhalten in besonderen Situationen. Folgen von Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften
  • 12 Lebenslanges Lernen
  • 1 Voraussetzungen für den Erwerb der Klasse D
  • 2 Rahmen & Fahrwerke/ Räder & Reifen/ Lenkung
  • 3 Kraftstrang
  • 4 Elektrische Anlage
  • 5 Fahrerplatz
  • 6 Bremsanlagen I
  • 7 Bremsanlagen II
  • 8 Bremsanlagen III
  • 9 StVO- Bestimmungen zu Kraftomnibussen
  • 10 Fahrphysik
  • 11 Personenbeförderung, Fahrzeug- & Beförderungsdokumente
  • 12 BO-Kraft / Bau- und Betriebsvorschriften
  • 13 StVO-Bestimmungen mit Gefahrenlehre I
  • 14 StVO-Bestimmung mit Gefahrenlehre II
  • 15 Wirtschaftliches / umweltschonendes/ energiesparendes Fahren (mit Kraftomnibussen); Straßenkarten, Streckenplanung
  • 16 Fahren mit Kraftomnibussen, Verhalten bei Pannen & nach Unfällen
  • 17 Sozialvorschriften, Arrbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
  • 18 Sicherheitskontrollen

Praxisausbildung

Sonderfahrten, Grundausbildung & Prüfung

Praxis
  • 1 Abfahrtskontrolle und Technikunterweisung am Kleinbus
  • 2 Anfahren und Anhalten mit Fahrgästen
  • 3 Abbiegen und Spurwechsel mit D1-Fahrzeug
  • 4 Rückwärtsfahren und Rangieren
  • 5 Fahren in engen Straßen und Haltestellenbereichen
  • 6 Brems- und Gefahrenbremsungen
  • 7 Fahren im Stadt- und Überlandverkehr
Status Erforderlich
Dauer 85 Minuten
  • Abfahrtskontrolle und technische Unterweisung am D1-Fahrzeug
  • Anfahren, Anhalten und Haltestellenanfahrt
  • Rangieren und Rückwärtsfahren
  • Fahren innerorts und außerorts mit Fahrgästen
  • Fahren auf Schnellstraßen und Autobahnen
  • Gemeinsamer Erwerb B und D1: Grundausbildung und Sonderfahrten nach höchstem Umfang (z.B. 41 Grundausbildungsstunden, 19 ÜL, 12 AB, 7 NF); Prüfung D1 erst nach bestandener B-Prüfung möglich.

Weitere Informationen

SchulungsfahrzeugKleinbus / Kraftomnibus Klasse D1 (mehr als 8 bis höchstens 16 Sitzplätze außer Führersitz)
Leistung/GewichtFahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, ggf. Anhänger bis 750 kg zGM
Anhänger erforderlichNein

Anhänger erlaubtJa
Max. Anhänger750 kg

Anhänger bis 750 kg zGM an Kraftfahrzeugen der Klasse D1.

FQN (BKrFQG)Ja

Für gewerbliche Personenbeförderung ist eine Berufskraftfahrerqualifikation / Weiterbildung nach BKrFQG erforderlich.

Ärztliche UntersuchungErforderlich
Gültigkeit5 Jahre
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten bei Ersterteilung
  • Regelmäßige ärztliche Untersuchung / augenärztliches Gutachten alle 5 Jahre

  • Personalausweis
  • Vorhandener Führerschein Klasse B
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU
  • Augenärztliches Gutachten (je nach Alter/Verlängerungspflicht)
  • Vorhandener Führerschein Klasse C1/C (falls vorhanden)
Unverbindliches Erstgespräch

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