Theoretischer Unterricht
Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht!
Für alle Klassen ist ein theoretischer Grundunterricht von 12 Doppelstunden vorgesehen.
Weiterhin ist ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren
Er umfasst
- für die Klasse A1/A 4 Doppelstunden
- für die Klasse B/BE 2 Doppelstunden
- für die Klasse C 10 Lektionen ( bei Vorbesitz von C1 4)
- bei Erweiterung von Klasse CE 4 Lektionen
- für die Klasse D 18 Lektionen ( bei Vorbesitz von Klasse C/D1 8 bzw. C1 12)
Unsere Kurstermine mit den theoretischen Unterrichtszeiten erhalten Sie bei der Anmeldung in der Fahrschule.
- Montag und Mittwoch von 19.00-20.30 Uhr in der Agnes-Bernauer-Straße
- Dienstag und Donnerstag von 19.00-20.30 Uhr in Martinsried.
Praktischer Unterricht
Der Unterricht ist nach der Fahrschulausbildungsverordnung Pflicht!
Der Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich.
Für die Klasse B und A sind vom Gesetz jeweils 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten Dauer vorgeschrieben.
Für die Klasse C beträgt der Unterricht 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten.
Beim Erwerb der Klassen C und CE sind es 14 Sonderfahrten.
Für die Klasse D je nach dem Vorbesitz.
Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach ihrer Fahrpraxis.
Bezahlung der Fahrstunden
Die Bezahlung der Fahrstunden erfolgt beim Fahrlehrer und ist im Voraus zu entrichten.