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Führerschein Theorie/ Klasse DE Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse DE nicht vorgeschrieben. Beim gemeinsamen Erwerb der Klassen D und DE oder der Klassen B, D und DE muss der Umfang der theoretischen Mindestausbildung der Ausbildung der Klasse D bzw. der Ausbildung eines gemeinsamen Erwerbs der Klassen B und D entsprechen. Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten. Führerschein Praxis/ Klasse DE Zum praktischen Unterricht gehören auch: - Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
- Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
- eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in Erkennung und Behebung technischer Mängel.
Grundausbildung: 4 Mindestumfang der Sonderfahrten: - 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde Nacht
DE wie Tabelle "Bei Erweiterung von D auf DE" Schon bei der Bestellung der Prüftermine sollte daran gedacht werden, dass beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen D und DE immer erst die praktische Prüfung für die Klasse D bestanden sein muss, bevor die Prüfung für die Klasse DE begonnen werden darf. Beim gemeinsamen Erwerb für die Klassen B, D und DE gilt entsprechend, dass zuerst Klasse B bestanden sein muss, dann Klasse D bestanden sein muss, bevor Klasse DE geprüft werden darf. Wurde die Prüfung für die Klasse D auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bestanden, können Ausbildung und Prüfung für die Klasse DE mit einer Fahrzeugkombination gefahren werden, deren Zugfahrzeug wahlweise mit Schaltgetriebe oder mit automatischer Kraftübertragung ausgestattet ist.
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 | Fahrschule Güenbakan Tel: (089) 57 95 18 98 |  |
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