Führerschein Theorie/ Klasse A1

Die theoretische Mindestausbildung:

Bei Ersterteilung: Bei Erweiterung:
12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden GrundStoff
4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.

Klasse A1

Beinhaltet M

ab 16 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Führerschein Praxis/ Klasse A1

Zum praktischen Unterricht gehören auch:
  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgabe sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.

gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten:

  • 5 Stunden Überlandfahrten auf Bundes- oder Landstraßen.
  • 4 Stunden Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit


In der letzten Phase der Grundausbildung und bei den besonderen Ausbildungsfahrten lässt der Fahrlehrer den Fahrschüler überwiegend vorausfahren und kann ihn über Funk ansprechen.

Fahrschule Güenbakan
Tel: (089) 57 95 18 98